Rechte an Bildern & Inhalten
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Alle Inhalte im Internet sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht öffentlich verbreitet werden. Das gilt für Musik, die zwar frei aus dem Web kopiert, aber nur im privaten Kreis abgespielt und weitergegeben werden darf, ebenso wie für Fotos: Als Desktop-Hintergrund, Schlafzimmerposter oder Illustration in einer E-Mail an Freunde darf man jedes Bild verwenden. Auf einer öffentlich zugänglichen Homepage aber eben nicht.
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Somit sollten ein Website-Betreiber immer die nötigen Rechte für Bilder haben, welche auf seiner Website gezeigt werden. Mögliche Plattformen für den Erwerb von Bild-Lizenzen:
Daneben gibt es auch noch komplett kostenlose Bildportale. Meistens sind die Aufnahmen von Amateur- und Hobbyfotografen, die aber deshalb nicht schlechter sein müssen:
Zu diesem komplexen Thema hat der Rechtsanwalt Martin Steiger im Auftrag der einen Blogbeitrag erstellt. Darin hat er vier Faustregeln für die rechtssichere Verwendung von Bildern zusammengestellt:
Erste Faustregel: Grundsätzlich sind Bilder urheberrechtlich geschützt. Als Website-Betreiber muss man immer wissen, wieso und wofür ein einzelnes Bild im Internet verwendet werden darf.
Zweite Faustregel: Bilder müssen grundsätzlich immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden. Nur wenn ausdrücklich von einer Quellenangabe abgesehen wird, darf man darauf verzichten.
Dritte Faustregel: Wer bei Bildern, die Personen zeigen, auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die betroffenen Personen ausdrücklich um ihre Einwilligung bitten. Jedoch: In der Praxis führt das restriktive «Recht am eigenen Bild» in der Schweiz allerdings nur selten zu Problemen.
Vierte Faustregel: Abmahnung erhalten? Keine Panik, aber auch nicht im Altpapier entsorgen! Es lohnt sich, die Rechtslage sowie das mögliche weitere Vorgehen im Einzelfall zu überprüfen.
Ebenfalls hat er im Beitrag drei Möglichkeiten zusammengestellt, um Bilder in jedem Fall rechtssicher zu verwenden:
Selbst erstellte Bilder können meist problemlos verwendet werden.
Bilder verwenden, die nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sind, entweder, weil der Urheber seit 71 oder mehr Jahren tot ist oder weil der Urheber freiwillig auf den Urheberrechtsschutz verzichtet hat (Creative Commons)
Bilder von Bildagenturen und aus Bilderdatenbanken, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, in Kenntnis der genauen Lizenzbedingungen verwenden, wobei auf zeitlich beschränkte Lizenzen verzichtet werden sollte
Quelle: Martin Steiger, - Online: 14. Mai 2019